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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Viele wichtige Dokumente wie Urkunden oder Zeugnisse, die bei einer Behörde in Deutschland oder im Ausland vorgelegt werden müssen und einen amtlichen Charakter tragen, müssen von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen werden.

Der vereidigte Übersetzer bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3 Zivilprozessordnung mit Angabe von Ort und Datum sowie je nach Bundesland auch dem Stempel.  

Die Beglaubigungsformel ist am Schluss der Übersetzung anzubringen. Sie muss einen Hinweis auf die Übersetzungsvorlage enthalten und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen. z.B.: „Vorstehende Übersetzung der mir in der Urschrift (oder: beglaubigten Ablichtung, oder: Ablichtung) vorgelegten und in französischer (oder: englischer, spanischer, etc.) Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig“.

Welche Dokumente kann ich bei Ihnen übersetzen lassen?

+ APOSTILLE

+ APPROBATIONSURKUNDE

+ ÄRZTLICHES ATTEST

+ BESCHEINIGUNGEN/ZERTIFIKATE

+ DIPLOM

+ EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS/ LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG

+ EINBÜRGERUNGSZUSICHERUNG

+ EINBÜRGERUNGSURKUNDE

+ EHEURKUNDE/HEIRATSURKUNDE

+ GEBURTSURKUNDE

+ HANDELSREGISTERAUSZUG

+ KONTOAUSZUG

+ MEDIZINISCHES GUTACHTEN

+ MELDEBESCHEINIGUNG

+ POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS

+ STERBEURKUNDE

+ URTEIL/ SCHEIDUNGSURTEIL

+ ZEUGNISSE/SCHULZEUGNISSE

+ ABITURZEUGNIS/ ZEUGNIS DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE

+ BACHELORZEUGNIS

+ MASTERZUEGNIS

+ NOTENSPIEGEL/NOTENÜBERSICHT

+ TRANSCRIPT

Wer übersetzt meine Dokumente?

Wir sind ein Team von erfahrenen, öffentlich bestellten bzw. ermächtigten/beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzern aus Deutschland.

ONLINE ÜBERSETZUNGSBÜRO