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FRAGEN ZU BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNGEN

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Viele wichtige Dokumente wie Urkunden oder Zeugnisse, die bei einer Behörde in Deutschland oder im Ausland vorgelegt werden müssen und einen amtlichen Charakter tragen, müssen von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen werden.

Der vereidigte Übersetzer bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3 Zivilprozessordnung mit Angabe von Ort und Datum sowie je nach Bundesland auch dem Stempel.

Die Beglaubigungsformel ist am Schluss der Übersetzung anzubringen. Sie muss einen Hinweis auf die Übersetzungsvorlage enthalten und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen. z.B.: “Vorstehende Übersetzung der mir in der Urschrift (oder: beglaubigten Ablichtung, oder: Ablichtung) vorgelegten und in französischer (oder: englischer, spanischer, etc.) Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig”.

Welche Dokumente kann ich bei Ihnen übersetzen lassen?

Wir übersetzen für Sie alle Arten von Dokumenten, Urkunden und Texten.

Zu den am häufigten übersetzten Dokumenten gehören: APOSTILLE; APPROBATIONSURKUNDE; ÄRZTLICHES ATTEST; BESCHEINIGUNGEN/ZERTIFIKATE; DIPLOM; EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS/ LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG; EINBÜRGERUNGSZUSICHERUNG; EINBÜRGERUNGSURKUNDE; EHEURKUNDE/HEIRATSURKUNDE; GEBURTSURKUNDE; HANDELSREGISTERAUSZUG; KONTOAUSZUG; MEDIZINISCHES GUTACHTEN; MELDEBESCHEINIGUNG; POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS; STERBEURKUNDE; URTEIL/ SCHEIDUNGSURTEIL; ZEUGNISSE/SCHULZEUGNISSE; ABITURZEUGNIS/ ZEUGNIS DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE; BACHELORZEUGNIS; MASTERZUEGNIS; NOTENSPIEGEL/NOTENÜBERSICHT; TRANSCRIPT.

Wer übersetzt meine Dokumente?

Wir sind ein Team von erfahrenen, öffentlich bestellten bzw. ermächtigten/beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzern aus Deutschland.

Was ist der Unterschied zwischen einem öffentlich bestellten bzw. ermächtigten/beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzer?

In Deutschland, je nach Bundesland, ernennen die Land- oder Oberlandesgerichte die gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte oder staatlich anerkannte Übersetzer. Aufgrund der strengen Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsbedingungen sind nur wenige professionelle Übersetzer öffentlich bestellt und beeidigt. Wir gehören dazu!

Welche Sprachen kann man bei Ihnen übersetzen lassen?

Wie bieten Übersetzungen in alle gängigen west-, ost-, süd- und nordeuropäischen Sprachen.

Jedoch mit großem Vorsprung führt die Sprachkombination Deutsch > Englisch und Englisch > Deutsch das Ranking der meistangefragten beglaubigten Übersetzungen in unserem Übersetzungsbüro an. Wir sind vereidigt für Englisch am Oberlandesgericht Köln und Oberlandesgericht Zweibrücken.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Für beglaubigte Übersetzungen bieten wir Pauschalfestpreise pro Dokument an. Der Preis einer beglaubigten Übersetzung hängt von solchen Faktoren ab wie

  • die Sprachkombination
  • notwendige Formatierungsarbeiten (Layout Anpassung)
  • Bearbeitungszeit bei eiligen Anfragen
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Grundsätzlich hängt die Dauer davon ab:

  • wie umfangreich die Dokumente sind
  • welche Sprachkombination übersetzt wird
  • und ob aufwendige Formatierungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Für eine einseitige Geburtsurkunde brauchen wir in der Regel 1 – 2 Werktage. Für ein mehrseitiges Zeugnis einer Hochschule brauchen wir ca. 5 – 6 Werktage.

Was ist eine Apostille/Legalisation/Auslandsbeglaubigung?

Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll.

Weitere Informationen zu Beglaubigung, Apostille und Urkundenbeschaffung finden Sie beim Auswärtigen Amt unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802 oder auf der Internetseite der zuständigen Gerichte z.B. Landgericht Köln https://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/060_dienste/030_apostillen_legalisationen/index.php

Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Übersetzung und einer beglaubigten Kopie?

Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie eines Dokuments mit einer amtlichen Beglaubigung. Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass die Kopie dem Original entspricht. Viele Behörden wollen nicht das Original, sondern eine beglaubigte Kopie des Originals, da das Original nicht verloren gehen darf.

Auf der beglaubigten Kopie steht, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dieser Vermerk wird mit einem besonderen Stempel (Emblem oder Dienstsiegel) und der Unterschrift der Person, die die Beglaubigung durchgeführt hat, versehen. Der Stempel muss auf allen Seiten des Dokuments zu sehen sein. Sie bekommen eine beglaubigte Kopie bei:

  • Bürgeramt
  • Notar
  • Standesamt
  • Schulen & Universitäten: Kopien von Schul- oder Abschlusszeugnissen können Sie in der Schule oder Universität beglaubigen lassen, in der Sie den Abschluss gemacht haben. Viele Schulen und Universitäten überreichen Ihnen mit dem Abschlusszeugnis einige kostenlose beglaubigte Kopien.
Muss ich Ihnen Originale für die Übersetzung zuschicken?

In der Regel ist es nicht notwendig die Originale für die Übersetzung vorzulegen. Eine beglaubigte Übersetzung kann ebenfalls von einem PDF-Scan vorgenommen werden.

WICHTIG: Falls die Behörden darauf bestehen, dass die Übersetzung unbedingt vom Original anzufertigen ist, muss dem Übersetzer das Original des Dokuments vorgelegt werden. Daher ist es ratsam, die Behörde, bei der die Übersetzung eingereicht werden muss, zu dieser Frage vorab zu kontaktieren.

Kann ich meine Dokumente/Zeugnisse selbst beglaubigen und Sie beglaubigen diese anschließend?

Der vereidigte Übersetzer übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer beglaubigten Übersetzung, daher kann er eine „fremde“ Übersetzung nicht beglaubigen.

SIND MEINE DOKUMENTE BEI IHNEN SICHER?

Private Dokumente und Firmeninterne Unterlagen/Dokumentationen gehören zu den sensiblen Dokumentenarten. Daher legen wir großen Wert auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.

  • Die vereidigten Übersetzer sind immer kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Ihre Dokumente werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert und streng vertraulich behandelt.
  • Die Übersetzungen werden unter Berücksichtigung größter Datensicherheit erstellt.
  • SSL-Verschlüsselung.
  • Ihre Daten und Dokumente werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
  • Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland halten wir uns bei allen unseren Aktivitäten an die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union.
APOSTILLEN/LEGALISATIONEN FÜR BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Wenn Sie eine deutsche Urkunde, die in eine Fremdsprache übersetzt wurde, im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie dafür in manchen Fällen eine Bestätigung, dass diese Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher / ermächtigten Übersetzer, der bei dem Oberlandesgericht Köln oder einem anderen Oberlandesgericht bzw. Landgericht in Deutschland zugelassen ist, erstellt wurde. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine “Legalisation” oder – in bestimmten Fällen – durch eine sogenannten “Apostille” bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind lediglich verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden. Mehr Informationen unter: http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/060_dienste/030_apostillen_legalisationen/index.php

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN FÜR EINE EHESCHLIESSUNG VON AUSLÄNDISCHEN URKUNDE

Wenn Sie im Ausland geboren sind, müssen Sie eine Geburtsurkunde mit Elternangabe einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Die Urkunde muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND ANMELDEN

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie in der Regel als verheirateter Mensch oder als Mensch, der in einer Lebens-Partnerschaft lebt folgende Dokumente beim Einwohnermeldeamt vorlegen:

  • Ehe-Urkunde / Kopie aus dem Ehe-Register
    oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde
  • Geburts-Urkunden von Ihren Kindern, die mit Ihnen umziehen.
    Deren Geburts-Urkunden brauchen Sie, wenn diese unter 18 Jahre alt sind.

Diese Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten/beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden.

Quelle: https://www.stadt-koeln.de

Beglaubigte Übersetzungen

in Köln und bundesweit

zur Vorlage bei Behörden

in Deutschland und im Ausland

Die Übersetzung wird mit einem Stempel, der Unterschrift sowie einer persönlichen Erklärung der Übersetzerin/des Übersetzers versehen, die/der Ihnen die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bescheinigt.

Schnelle und zuverlässige beglaubigte

Übersetzungen für amtliche und offizielle Nachweiszwecke:

  • Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Zeugnisse (Schulzeugnisse und Diplome)
  • Bescheinigungen
  • Verträge und notarielle Urkunden
  • Gerichtsurteile und Prozessunterlagen u.a.

Bei der Übersetzung vieler amtlichen bzw. offiziellen Dokumente und Urkunden ist die Einhaltung besonders strenger Vorschriften in Form von beglaubigten Übersetzungen erforderlich. In Deutschland, je nach Bundesland, ernennen die Land- oder Oberlandesgerichte die gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte oder staatlich anerkannte Übersetzer. Aufgrund der strengen Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsbedingungen sind nur wenige professionelle Übersetzer öffentlich bestellt und beeidigt. Wir gehören dazu!

Alle Dokumente werden vertraulich und diskret behandelt.

Eilige Übersetzungen

Wenn Sie unter Termindruck stehen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Urkunde sofort und direkt nach der Abgabe angefertigt wird. Eilige Übersetzungen, die unmittelbar auszuführen sind und / oder Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit beanspruchen, werden mit einem Preisaufschlag in Rechnung gestellt.

Haben Sie Fragen zu Bearbeitungszeiten, Preisen oder Verfügbarkeit? –  Wir sind gerne für Sie da – Ihre Ansprechpartnerin Frau Wielgus:

  • diplomierte Übersetzerin (Diplom-Übersetzerin (FH)) für Deutsch, Englisch und Polnisch
  • § allgemein beeidigte Dolmetscherin für Polnisch und ermächtigte Übersetzerin für Englisch und Polnisch am OLG Köln
  • § allgemein beeidigte Dolmetscherin für Polnisch und ermächtigte Übersetzerin für Englisch und Polnisch für gerichtliche und notarielle Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz am OLG Zweibrücken

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